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Ausländerrecht

Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt Einreise, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit sowie Integrationsmaßnahmen von Ausländern, die nicht einem der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union angehören (sog. Drittstaatsangehörige). Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland benötigen sie einen Aufenthaltstitel , soweit sie hiervon nicht gesetzlich befreit sind. Die Aufenthaltstitel werden als Visum (Schengen-Visum für einen Kurzaufenthalt; nationales Visum für einen längerfristigen Aufenthalt), Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erteilt. Die (befristete) Aufenthaltserlaubnis wird zu den im Aufenthaltsgesetz genannten Aufenthaltszwecken erteilt (z.B. zum Zweck der Ausbildung oder Erwerbstätigkeit, aus humanitären oder familiären Gründen). Sowohl für die Ersterteilung als auch für jede weitere Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis muss der Ausländer in seiner Person die spezifischen gesetzlichen Anforderungen des Aufenthaltszwecks erfüllen. Darüber hinaus muss er insbesondere den Lebensunterhalt für sich und seine Familienangehörigen sicherstellen können und sich straffrei verhalten haben. Mit der Niederlassungserlaubnis verfügt der Ausländer über einen zweckungebundenen unbefristeten Aufenthaltstitel, der nur noch im Einzelfall bei erheblicher Straffälligkeit oder längerem Auslandsaufenthalt verloren gehen kann.
Die Einreise und der Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (sog. Unionsbürger) und ihrer Familienangehörigen richtet sich nach der Unionsbürgerrichtlinie 2004/38/EG vom 29.04.2004 und dem Freizügigkeitsgesetz/EU. Unionsbürger genießen u.a. als Arbeitnehmer, Selbstständige oder Dienstleistungsempfänger in Deutschland Freizügigkeit. Nicht erwerbstätige Unionsbürger müssen über ausreichende Existenzmittel und ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Familienangehörige - auch solche, die nicht der EU angehören - haben das Recht sie zu begleiten oder ihnen nachzuziehen.

Typische Probleme in der Praxis