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Rechtsanwalt Volker Simon

Als Fachanwalt für Migrationsrecht berate und vertrete ich Ausländer in allen Bereichen des Ausländer- und Flüchtlingsrechts. Dazu gehören die Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltstiteln, Familienzusammenführung, Visumsangelegenheiten, Arbeitsgenehmigungen, Freizügigkeitsrecht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, Rechte türkischer Staatsangehöriger aus dem Assoziationsabkommen EU/Türkei, Asyl und Flüchtlingsanerkennung sowie Schutz vor Ausweisung und Abschiebung. Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet das Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsrecht. Weiterhin befasse ich mich mit Rechtsfragen, die im erweiterten Sinne einen Auslandsbezug aufweisen, insbesondere im Bereich des Ehe- und Familienrechts sowie der Personenstandssachen.
Seit dem hohen Flüchtlingsaufkommen in den Jahren 2015 und 2016 steht das Migrationsrecht im Focus der politischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Diskussion. In schneller Abfolge werden neue gesetzliche Regelungen verabschiedet, die in ihrer Zielrichtung die Rechte der Ausländer beschneiden. Parallel dazu wird das nationale Ausländer- und Flüchtlingsrecht im Rahmen des europäischen Harmonisierungsprozesses maßgeblich durch übergreifende europäische Regelungen (Rechtsverordnungen, Richtlinien) sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg beeinflusst und geprägt. Die Kenntnis der jeweils aktuellen Rechtslage ist daher für die sachgerechte und erfolgreiche Bearbeitung des ausländerrechtlichen Mandats unerlässlich. Je eher Sie sich an mich wenden, desto besser kann ich Ihr Anliegen gegenüber den Behörden und Gerichten vertreten. Denn gerade im Migrationsrecht gilt es viele Besonderheiten zu beachten, die zur Wahrung Ihrer Rechte ein frühzeitiges anwaltliches Handeln erforderlich machen. Weitere Informationen erhalten Sie in der Rubrik »Rechtsgebiete«.

Vertretungsberechtigt vor allen

Korrespondenzsprachen

Mitgliedschaften

Rechtsberater

Zertifizierungen


Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer

Fortbildungsbescheinigung 2017 des Deutschen Anwaltvereins e.V. (DAV)

Fortbildungsbescheinigung 2016 des Deutschen Anwaltvereins e.V. (DAV)