EU-Freizügigkeitsrecht
Beratung zu Aufenthalt und Rechten für EU-Bürger und ihre Familien
Ob Aufenthaltsrechte, Arbeitsaufnahme, Familiennachzug oder Fragen zum Verlust der Freizügigkeit – wir unterstützen Sie bei allen Anliegen rund um das EU-Freizügigkeitsrecht und sorgen für klare Orientierung im Verfahren. Praktische Antworten auf typische Fragen finden Sie weiter unten in unseren FAQs.
Themen im Überblick:
- Aufenthaltsrecht für EU-Bürger
- Arbeitsaufnahme und Berufsausübung
- Familiennachzug zum EU-Bürger
- Verlust oder Einschränkung der Freizügigkeit
- Unterstützung bei Behördenkontakten
FAQ
Hier finden Sie praxisnahe Antworten auf typische Fragen unserer Mandanten zum EU-Freizügigkeitsrecht – von Aufenthaltsgenehmigungen über Arbeitserlaubnisse bis hin zu familienrechtlichen Regelungen.
Was regelt das Freizügigkeitsgesetz/EU?
Das Freizügigkeitsgesetz/EU regelt die Einreise und den Aufenthalt von Unionsbürgern und ihren
Familienangehörigen.
Wer ist Unionsbürger im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes/EU?
Unionsbürger sind die Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme der Deutschen.
Wer ist Familienangehöriger?
Familienangehöriger ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit insbesondere der Ehegatte, der Lebenspartner, Verwandte in gerade absteigender Linie, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Verwandte in gerader aufsteigender Linie, denen Unterhalt gewährt wird.
Unter welchen Voraussetzungen dürfen sich Unionsbürgern in Deutschland niederlassen?
Freizügigkeitsberechtigt sind Unionsbürger, die Arbeitnehmer, Berufsausbildende, Selbstständige, Erbringer oder Empfänger von Dienstleistungen sind. Soweit Unionsbürger nicht erwerbstätig sind, müssen sie ausreichende Existenzmittel und ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen.
Wie ist der Nachzug von Familienangehörigen geregelt
Familienangehörige dürfen den freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger begleiten oder zu ihm nachziehen. Soweit der Unionsbürger nicht erwerbstätig ist, müssen auch für den
nachziehenden Familienangehörigen ausreichende Existenzmittel und ausreichender Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden.
Welches Aufenthaltsrecht erhalten Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind?
Sie erhalten eine Aufenthaltskarte, die für fünf Jahre gültig sein soll.
Benötigen Drittstaatsangehörige Familienangehörige, die sich in Deutschland niederlassen wollen, ein Visum?
Grundsätzlich müssen Sie vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung ein Einreisevisum beantragen. Reisen Sie ohne dass erforderliche Visum ein, darf die Ausländerbehörde ihren Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte aber nicht alleine deshalb ablehnen, weil sie gegen Visumsbestimmungen verstoßen haben.
Unter welchen Voraussetzungen entsteht ein unbefristetes Aufenthaltsrecht?
Erfüllt der Unionsbürger die Freizügigkeitsvoraussetzungen für einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren, steht ihm ein Daueraufenthaltsrecht zu. Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind, erhalten dieses Recht, wenn sie sich mit dem Unionsbürger für diesen Zeitraum ebenfalls rechtmäßig in Deutschland aufhalten.
Benötigen Sie rechtliche Beratung?
Haben Sie Fragen zum EU-Freizügigkeitsrecht, oder wünschen eine individuelle Beratung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.