Flüchtlingsrecht
Unterstützung bei Asylverfahren und Fragen des internationalen Schutzes
Von der Antragstellung bis zu behördlichen oder gerichtlichen Verfahren – wir begleiten Sie zuverlässig bei allen Fragen des Flüchtlings- und Asylrechts und helfen Ihnen, Ihre Rechte verständlich und sicher wahrzunehmen. Praktische Antworten auf typische Fragen finden Sie weiter unten in unseren FAQs.
Themen im Überblick:
- Asylanträge und Verfahren
- Zuerkennung von Flüchtlingsstatus und subsidiärem Schutz
- Aufenthaltsrechtliche Fragen während des Asylverfahrens
- Unterstützung bei Behördenkontakten und Dokumenten
- Rechtliche Begleitung bei Klagen
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie praxisnahe Antworten auf typische Fragen unserer Mandanten im Flüchtlingsrecht – von Antragsstellung über Aufenthaltsfragen bis zu rechtlichen Möglichkeiten bei Ablehnungen.
Bei welcher Behörde ist der Asylantrag zu stellen?
Der Asylantrag wird beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt. Soweit Sie den Asylantrag nicht schriftlich stellen dürfen, weil sie etwa bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels oder noch minderjährig sind, ist in NRW die erste Anlaufstelle die Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) in Bochum.
Wann benötigen Sie anwaltliche Hilfe?
Erfahrungsgemäß sollten Sie sich bereits vor Stellung des Asylantrages über Ihre im Asylverfahren bestehenden Rechte und Pflichten anwaltlich beraten und gegebenenfalls
vertreten lassen.
Welche Rechte stehen Ihnen im Falle der Ablehnung Ihres Asylantrages zu?
In der Rechtsbehelfsbelehrung, die sich am Ende des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge befindet, können Sie nachlesen, welche Rechtsmittel Sie bei welchem
Gericht innerhalb welcher Frist einlegen müssen.
Was können Sie tun, wenn das Asylverfahren negativ abgeschlossen ist, Sie also keinen Schutz erhalten haben und ausreisepflichtig sind?
Dann muss geprüft werden, ob Sie aus anderen Gründen in Deutschland bleiben dürfen, etwa weil Sie sich in einer qualifizierten Berufsausbildung finden oder Sie aufgrund guter Integration die Voraussetzungen einer humanitären Bleiberechtsregelung erfüllen oder zu ihren Gunsten aus familiären Gründen ein rechtliches Abschiebungshindernis besteht.
Benötigen Sie rechtliche Beratung?
Haben Sie Fragen zum Flüchtlingsrecht, oder wünschen eine individuelle Beratung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.